Qualifikationen

Was bedeuten meine Qualifikationen

  • IHK-geprüft – Die Prüfungen vor der Industrie -und Handelskammer (hier nachzulesen) sind sehr anspruchsvoll und die Prüflinge müssen eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe C2 des Common European Framework (CEF) des Europarates vorweisen, das ist die höchste Stufe. Die Fremdsprachenprüfungen prüfen neben der gewählten Fremdsprache stets auch die deutsche wirtschaftsbezogene Sprache, entweder als Ziel- oder Ausgangssprache. Diese Zweisprachigkeit macht den besonderen Wert und Charakter der IHK-Fremdsprachenprüfungen aus und entspricht damit den betrieblichen Anforderungen und Geschäftsprozessen.

  • Ermächtigte Übersetzerin – Dieser Titel wird von Oberlandesgerichten nach Nachweis der geeigneten Qualifikation verliehen (Qualifikationsvoraussetzungen hier). 
    Für viele einer Behörde vorzulegende Dokumente mit amtlichem Charakter, die in eine Fremdsprache übersetzt werden müssen, werden Übersetzungen von einem ermächtigten Übersetzer verlangt.  Diese oft als „beglaubigte Übersetzungen” bekannten Dokumente werden zumeist korrekt als „bescheinigte” oder (z.B. in NRW) als „bestätigte Übersetzung” bezeichnet. In diesen Dokumenten müssen Richtigkeit und Vollständigkeit der gefertigten Übersetzung gem. § 142 Abs.3 ZPO (im Wortlaut) mit Angabe von Ort und Datum und je nach Bundesland auch mit dem Stempel des Übersetzers bescheinigt werden.

  • Allgemein beeidigte Dolmetscherin – Ein Dolmetscher, der in einem Prozess vor Gericht tätig ist, leistet für den jeweiligen Prozess den Eid, dass er treu und gewissenhaft übersetzen werde. Hat man seine persönliche und fachliche Eignung mehrfach unter Beweis gestellt, kann man die sogenannte allgemeine Beeidigung erhalten. Gerichtsverfassungsgesetz §189, Abs.2 : „Ist der Dolmetscher für Übertragungen der betreffenden Art nach dem Gerichtsdolmetschergesetz oder in einem Land nach den landesrechtlichen Vorschriften allgemein beeidigt, so genügt vor allen Gerichten des Bundes und der Länder die Berufung auf diesen Eid.“